10 Jahre verboten – jetzt erlaubt: „Heidenspaß-Party am Karfreitag“ in München 14. April

Vor wenigen Monaten erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der „Münchener Heidenspaß-Party 2007“ und die entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes für nichtig. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass am „stillen“ Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – unter der Bedingung, dass der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist.