10 Jahre verboten – jetzt erlaubt: „Heidenspaß-Party am Karfreitag“ in München am 14. April
Tanzen an Karfreitag ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, entschied das Bundesverfassungsgericht – das lassen sich die Veranstalter des „Heidenspaßes“ nicht zweimal sagen und laden zur „Karfreitags-Sause“ ein.