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10 Jahre verboten – jetzt erlaubt: „Heidenspaß-Party am Karfreitag“ in München am 14. April

10 Jahre verboten – jetzt erlaubt: „Heidenspaß-Party am Karfreitag“ in München am 14. April

von gbs München | 21. März 2017

Tanzen an Karfreitag ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, entschied das Bundesverfassungsgericht – das lassen sich die Veranstalter des „Heidenspaßes“ nicht zweimal sagen und laden zur „Karfreitags-Sause“ ein.

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